Die Gemeinde Die Gemeinde ist Gebietskörperschaft mit dem Recht auf Selbstverwaltung und zugleich Verwaltungssprengel.
Gemeinde - Wirtschaftskörper Die Gemeinde als ein “Wirtschaftskörper” ist Träger aller Rechte, die keine hoheitliche Befugnis zum Inhalt haben. Sie hat demnach alle jene Rechte, die auch anderen Rechtssubjekten zukommen.
Ortsverwaltungsteile
Ortsverwaltungsteile müssen gebildet werden, wenn dies aus kulturellen, historischen, geographischen, verwaltungsökonomischen oder wirtschaftlichen Gründen zweckmäßig und im Interesse der in diesem Ortsverwaltungsteil wohnhaften Gemeindemitglieder gelegen ist.
BEGRIFF UND RECHTLICHE STELLUNG