Einberufung des Gemeindevorstands Der Gemeindevorstand wird zu einer Sitzung durch den Bürgermeister oder bei dessen Verhinderung durch seinen Stellvertreter einberufen.
Vorsitzender des Gemeindevorstands Den Vorsitz im Gemeindevorstand führt der Bürgermeister. Im Verhinderungsfalle führt den Vorsitz der Vizebürgermeister.
Geschäftssprache in den Sitzungen Die Geschäftssprache in den Sitzungen des Gemeindevorstands ist die deutsche Sprache.
Öffentlichkeit Die Gemeindevorstandssitzungen sind nicht öffentlich.
Rechte der Mitglieder des Gemeindevorstands Die Mitglieder des Gemeindevorstands sind berechtigt in den Gemeinderatssitzungen das Wort zu ergreifen, Anträge zu stellen, Anfragen an den Bürgermeister, an die Mitglieder des Gemeindevorstands sowie an Ausschussvorsitzende zu richten und das Stimmrecht auszuüben sowie in die Akten von Verhandlungsgegenständen Einsicht zu nehmen.
Verhandlungsschrift Die Verhandlungsschrift dient der Dokumentation des Verlaufes und des Inhaltes der Gemeindevorstandssitzungen.
Geschäftsordnung des Gemeindevorstands Der Gemeinderat hat für den Gemeindevorstand eine Geschäftsordnung zu beschliessen.
GESCHÄFTSFÜHRUNG DES GEMEINDEVORSTANDS