Begriff und rechtliche Stellung der Gemeinde Die Gemeinde ist Gebietskörperschaft mit dem Recht auf Selbstverwaltung und zugleich Verwaltungssprengel.
Name der Gemeinde Der Name einer Gemeinde darf ohne Antrag der betreffenden Gemeinde nicht geändert werden.
Markt- und Stadtgemeinden Gemeinden kann das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ und "Stadtgemeinde"verliehen werden.
Gemeindegebiet Das Gemeindegebiet wird von jenen Grundstücken gebildet, die nach geltendem Recht zur Gemeinde gehören. Das Gemeindegebiet ist der räumliche Bereich, in dem die Gemeinde als Gebietskörperschaft hoheitliche Verwaltungstätigkeiten entfaltet.
Gemeindefarben Die Gemeinde ist zur Führung von Gemeindefarben grundsätzlich ohne weiteres befugt, bedarf allerdings der Genehmigung der Landesregierung.
Gemeindesiegel Die Gemeinden sind verpflichtet, ein Gemeindesiegel zu führen.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ÜBER DIE GEMEINDE