|
Gemeindesiegel
Die Gemeinden sind verpflichtet, ein Gemeindesiegel zu führen; es hat die Bezeichnung (Markt- oder Stadtgemeinde) und den Namen der Gemeinde, den Namen des politischen Bezirks und die Bezeichnung "Burgenland" zu enthalten.
Das Siegel ist zwingend auf jenen Urkunden anzubringen, durch welche Verbindlichkeiten der Gemeinde gegen Dritte begründet werden. Es kann auch allen schriftlichen Ausfertigungen der Gemeinde beigesetzt werden. Fehlt ein solches Siegel auf einem Bescheid, dann berührt das allerdings nicht seine Rechtsgültigkeit.
Gemeinden, die das Recht zur Führung eines Wappens besitzen, haben außerdem noch dieses einfärbig im Gemeindesiegel zu führen.
Unbefugte Verwendung des Gemeindesiegels
Das unbefugte "Führen" oder "Verwenden" des Gemeindesiegels wird verwaltungsstrafrechtlich geahndet.
Der Mißbrauch des Gemeindesiegels wird strafrechtlich verfolgt.
|
|
|