Regierungskommissär
Der Regierungskommissär ist ein von der Landesregierung eingesetztes Organ, das in jenen Fällen eingesetzt wird, in denen die Funktionsfähigkeit von Gemeindeorganen nicht (mehr) gegeben ist, und zwar


  • Kompetenzen des Regierungskommissärs
    Der Regierungskommissär vereinigt in sich die sonst den einzelnen Gemeindeorganen zustehenden Kompetenzen, und zwar sowohl im Bereich der Hoheitsverwaltung als auch in jenem der Privatwirtschaftsverwaltung. Der Regierungskommissär hat sich allerdings auf die laufenden und unaufschiebbaren Angelegenheiten zu beschränken. Er unterliegt der Kontrolle und dem Weisungsrecht der Landesregierung.

    Gegen Bescheide des Regierungskommissärs im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde ist ein Rechtsmittel auf Gemeindeebene nicht zulässig, und zwar auch dann nicht, wenn seine Funktion zwischen Bescheiderlassung und Ablauf der Berufungsfrist endet. Es kann vielmehr die Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht zulässig.