§ 12
Gemeindemitglieder

Gemeindemitglieder sind jene österreichischen Staatsbürger, die im Gemeindegebiet ihren Wohnsitz haben. Gemeindemitglieder sind ferner diejenigen Angehörigen eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union, die nach den Bestimmungen des Burgenländischen Wählerevidenz-Gesetzes, LGBl. Nr. 5/1996, in der jeweils geltenden Fassung, in die Gemeinde-Wählerevidenz der jeweiligen Gemeinde eingetragen sind.