Haushaltsordnung (§ 80) Die Gemeindehaushaltsordnung (GHO 2020) wurde mit Verordnung der Landesregierung vom 17. Dezember 2019, LGBl. Nr. 102/2019 erlassen. Im Falle von Widersprüchen der Gemeindehaushaltsordnung zur Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung gilt die VRV. . |
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