Haushaltsordnung (§ 80)
Die Landesregierung hat über die Haushaltsführung der Gemeinden, insbesondere über die Erstellung des Voranschlags, sowie die Rechnungs- und Kassenführung im Verordnungsweg nähere Vorschriften zu erlassen (Haushaltsordnung).

Die Gemeindehaushaltsordnung (GHO 2020) wurde mit Verordnung der Landesregierung vom 17. Dezember 2019, LGBl. Nr. 102/2019 erlassen. Im Falle von Widersprüchen der Gemeindehaushaltsordnung zur Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung gilt die VRV.


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