Regiebetriebe
Nicht zu den wirtschaftlichen Unternehmungen zu zählen sind „Regiebetriebe“; diese sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführte, mit einem besonderen Aufgabenbereich ausgestattete Einrichtungen der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z.B. Altersheime oder Friedhöfe).