Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit Sie sind solche institutionelle Einrichtungen der Gemeinde,
Wesentlichstes Merkmal des Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit ist dessen öffentlich-rechtlicher Charakter ohne eigene Rechtspersönlichkeit sowie ein Betriebsleiter, dem zumindest die Entscheidung im operativen Bereich übertragen werden muss. Daher hat für solche Betriebe der Gemeinderat durch Beschluss ein Betriebsstatut zu erlassen und einen Betriebsleiter zu bestimmen. Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit wurden im Zusammenhang mit der Einführung des Euro und mit der Erfüllung der Maastricht-Kriterien mit der Wirkung eingeführt, dass es sich bei diesen Betrieben um keine Ausgliederung aus dem Gemeindehaushalt handelt, sondern bloss um eine gesonderte Darstellung im betrieblichen Bereich.
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