Die Verwaltung der Verkehrsflächen erfolgt in Form der Privatwirtschaftsverwaltung, sofern nicht durch Gesetz behördliche Aufgaben festgelegt werden . Unter dem Begriff "Verkehrsflächen der Gemeinden" sind jene öffentlichen Wege und Straßen zu verstehen, die in ihrer Verkehrsbedeutung überwiegend auf den lokalen Verkehr - wenn auch nicht auf das Gemeindegebiet allein - beschränkt sind. |
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