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Die Gemeinde ist zuständig für anmeldepflichtige Veranstaltungenund für deren Überwachung. Der Bürgermeister hat die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft von der Anmeldung unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Anmeldepflichtige Veranstaltungen sind alle nicht einer Bewilligung unterliegenden Veranstaltungen; bewilligungspflichtige Veranstaltungen sind Varietè- und Revueveranstaltungen, Musikfestivals, Zirkusveranstaltungen, Tierschauen mit Raubtieren, Veranstaltungen, die im Umherziehen durchgeführt werden.
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