Unter Sittlichkeitspolizei sind jene Massnahmen zu verstehen, die zur Verhütung und Bekämpfung von Handlungen und Unterlassungen abzielen, die nach der herrschenden Anschauungen der Gesellschaft die Gefühle der Gemeinschaft öffentlich verletzen. Nach dem Landes-Polizeistrafgesetz hat die Gemeinde mit Verordnung die Anbahnung und/oder Ausübung der Prostitution sowie die Kennzeichnung von Gebäuden, in denen die Prostitution angebahnt oder ausgeübt wird, an bestimmten Orten oder zu bestimmten Zeiten zu verbieten, wenn dies zum Schutz der Nachbarschaft vor unzumutbarer Belästigung oder aus öffentlichen Interessen, besonders wegen der Ruhe, Ordnung und Sicherheit und des Jugendschutzes erforderlich ist. |
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