Gemeindevermittlungsämter können kleinere Zivilrechtsstreite außergerichtlich einvernehmlich zwischen den Parteien bereinigen; Vergleiche, welche vor einem Gemeindevermittlungsamte abgeschlossen wurden, falls denselben durch die bestehenden Vorschriften die Wirkung eines gerichtlichen Vergleiches beigelegt ist, sind Exekutionstitel. |
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