Die Feuerpolizei umfaßt Maßnahmen, die der Verhütung und Bekämpfung von Bränden dienen, sowie Sicherungsmaßnahmen nach einem Brand. Zur Feuerpolizei gehören außerdem Erhebungen über die Brandursache. Gefahrenpolizei im Sinne dieses Gesetzes umfaßt die Abwehr von und die Hilfe bei Elementarereignissen und Unfällen. Die Besorgung der Aufgaben der Feuer- und Gefahrenpolizei obliegt der Gemeinde. Sie hat sich hiezu der Feuerwehr zu bedienen. S. auch die Feuerbeschauordnung, die Regelungen zur Feststellung und Beseitigung brandgefährlicher Zustände im Gemeindegebiet enthält. |
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