Aufgaben
Der Gemeinderat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bestellen und ihnen zum Zwecke der Überwachung des Vollzuges Aufgaben im gesamten Bereich oder in ganz bestimmten Bereichen der Verwaltung zuweisen. Er kann ihnen zur Vorbereitung der Beschlüsse im Gemeinderat die Erstellung von Gutachten auftragen und sie auch ermächtigen, entsprechende Anträge zu stellen.

Der sachliche Zuständigkeitsbereich der Ausschüsse kann sich nur auf Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde erstrecken, da der Gemeinderat hinsichtlich des übertragenen Wirkungsbereiches keine Kompetenzen hat.

Für die Überprüfung der Gebarung der Gemeinde hat der Gemeinderat zwingend einen Prüfungsausschuss zu bestellen.