Die Wahlen in den Gemeinderat finden auf Grund des gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Verhältniswahlrechtes statt.
Wahlberechtigt sind alle Frauen und Männer, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder Angehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben. Für Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union gilt die Wahlberechtigung nur, sofern sie nach den Bestimmungen des Burgenländischen Wählerevidenz-Gesetzes in die Gemeinde-Wählerevidenz eingetragen sind.