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Grenzänderungen
Grenzänderungen sind Änderungen in den Grenzen von Gemeinden. Bei einer Grenzänderung bleiben alle beteiligten Gemeinden als solche bestehen.
Zu Änderungen in den Grenzen von Gemeinden gegen den Willen einer beteiligten Gemeinde ist ein Landesgesetz erforderlich.
Wenn die Gebietsänderung eine Änderung der Anzahl der Gemeinderatsmandate bedingt, hat die Landesregierung den Gemeinderat aufzulösen und innerhalb von sechs Wochen Neuwahlen auszuschreiben.
Im Falle der Auflösung des Gemeinderates erlöschen alle Mandate; es erlischt gleichzeitig auch das Amt des Bürgermeisters, der weiteren Mitglieder des Gemeindevorstandes, der Mitglieder der Ausschüsse, der Ortsvorsteher und der Ortsausschüsse. Daher hat die Landesregierung zur Fortführung der Verwaltung der Gemeinde bis zur Angelobung des neu gewählten Bürgermeisters einen Regierungskommissär einzusetzen.
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