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Von einer unzuständigen Behörde ist ein Bescheid beispielsweise dann erlassen, wenn er etwa an Stelle des in einer bestimmten Angelegenheit konkret zuständigen Gemeinderates vom Bürgermeister erlassen wird, die Anstellung eines Gemeindebeamten nach dem Gemeindebedienstetengesetz rechtswidrigerweise durch den Bürgermeister erfolgt, oder wenn der Bescheid unter dem Titel der an sich zuständigen Behörde von einem unzuständigen Organ erlassen (unterfertigt) wurde (Bescheid des Gemeinderates wird mit der Fertigungsklausel "Der Bürgermeister" vom Bürgermeister oder vom Vizebürgermeister unterschrieben).