Ein Fonds ist ein "Zweckvermögen, das gemäß gesetzlicher Vorschrift als juristische Person organisiert ist" (VfSlg 3685). Im Unterschied zur Stiftung können zur Erfüllung des Fondzweckes sowohl das nicht auf Dauer gewidmete Vermögen, als auch allfällige Erträgnisse zur Erfüllung des Fondszwecks herangezogen werden.
Da Fonds juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit sind, ist der Hinweis auf die „selbständigen Fonds“ entbehrlich.