Geschäfte, zu dessen Eingehung die Zustimmung des Gemeinderates erforderlich ist, sind beispielsweise: Veräußerung eines Grundstückes der Gemeinde oder die Erteilung einer Prozeßvollmacht, da mit dieser die Gemeinde eine privatrechtliche Verpflichtung übernimmt (OGH v. 11.6.1975, 1 Ob 76, 77/75).