Die zweiwöchige Frist beginnt mit dem Tag der Beschlussfassung des Gemeinderates zu laufen. Der Bürgermeister hat daher so rechtzeitig den Gemeinderat - unter Bekanntgabe der wesentlichen gegen den Beschluss bestehenden Bedenken in der Einladung zur Gemeinderatssitzung - einzuberufen, dass dieser noch innerhalb der genannten Frist einen neuerlichen Beschluss in der Angelegenheit fassen kann.