Keine Befangenheit als Angehöriger einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe Eine Befangenheit liegt nicht vor, wenn der Bürgermeister und die übrigen Mitglieder des Gemeinderates an einem Verhandlungsgegenstand lediglich als Angehörige einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe beteiligt sind. Beschlussunfähigkeit des Gemeinderates infolge Befangenheit eines Mitgliedes Wird zufolge Befangenheit der Gemeinderat beschlussunfähig, so entscheidet über dessen Antrag die Landesregierung als Aufsichtsbehörde.
DIE BEFANGENHEIT DER MITGLIEDER DER KOLLEGIALORGANE